• Prüfung der Auswirkungen

    von Skate- und Bewegungsanlagen

  • Prüfung der Auswirkungen

    von Groß- und Kleinspielfeldern nach
    18. BImSchV

  • Straßenverkehr

    Isophonenkarten zur Darstellung der Schallausbreitung in der Bauleitplanung

  • Lärmschutzbauwerke

    Planung und Optimierung von Lärmschutzwänden und Lärmschutzwällen

  • Prüfung der Auswirkungen

    von Tennisanlagen nach 18. BImSchV

  • Gewerbeanlagen

    Bewertung nach TA Lärm
    Prüfung von Geräuschkontingenten

  • Schienenverkehrslärm

    Berechnung nach SCHALL03-2012

  • Gesamtverkehrslärm

    Straße und Schiene

Schallschutz in der Bauleitplanung

In der Bauleitplanung sind Immissionsprognosen z.B. bei der Ausweisung von neuen Wohn- oder Gewerbegebieten unverzichtbar.

In bestimmten Situationen kann es bei einer Nachverdichtung in bestehenden Gebieten zu Konflikten kommen, wenn Nutzungsänderungen oder veränderte Gebietsausweiterungen geplant sind.

Für die Berechnung von Verkehrs- und Gewerbelärm gilt die DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau".  Bei der Ausweisung von Gewerbeflächen kann eine Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 durchgeführt werden. Bei der Beurteilung von Sportanlagen wird die 18. BImSchV angewendet.

Schalltechnische Konflikte können in vielen Fällen durch organisatorische Maßnahmen verhindert oder reduziert werden.

In der Lärmvorsorge werden aber auch bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwällen und Lärmschutzwänden eingesetzt, da häufig keine anderen Möglichkeiten zur Einhaltung der Richtwerte bestehen.

Die Ausarbeitung der geeigneten Lage und Höhe von notwendigen Lärmschutzeinrichtungen ist ein wesentlicher Bestandteil in der Bearbeitung von schalltechnischen Gutachten.

 

 

Projektreferenzen
in Städten und Gemeinden

Städte

Bad Bentheim, Bersenbrück, Bielefeld, Bramsche, Bünde, Büren, Cuxhaven, Detmold, Dissen a.T.W., Georgsmarienhütte, Gütersloh, Ibbenbüren, Herford, Hilden, Lengerich, Lohne, Lünen, Melle, Meppen, Mönchengladbach, Münster, Nordhorn, Osnabrück, Quakenbrück, Rheda-Wiedenbrück, Schwerte, Steinfurt, Tecklenburg, Unna, Vechta, Warendorf und viele mehr in Niedersachsen und Nordhein-Westfalen

Gemeinden

Altenberge, Bad Laer, Bad Rothenfelde, Bohmte, Borchen, Edewecht, Emstek, Georgsmarienhütte, Glandorf, Hasbergen, Hille, Hilter a.T.W., Hopsten, Holdorf, Hüllhorst, Ladbergen, Lembruch, Lippetal, Lotte, Wallenhorst, Stemwede, Recke und viele mehr in Niedersachsen und Nordhein-Westfalen

Kontingentierung der Geräusche

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Berechnung nach DIN 45691

Bewertung von Verkehrslärm

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Bewertung nach DIN 18005
oder 16.BImSchV

Bewertung von Gewerbelärm

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Bewertung nach TA Lärm